Bach: Weihnachtsoratorium (I–VI)

17 Uhr (Teil I–III), 20 Uhr (Teil IV–VI)

Das Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach verbreitet Jubel und Freude wie kaum eine andere Musik. Für viele ist es fest mit Weihnachten verbunden. Der bekannte Ruf „Jauchzet, frohlocket!“ ist für viele das Startsignal für die festliche Stimmung. Er erklingt zu Beginn des Oratoriums und fasst die Vorfreude auf die Geburt des Christkinds musikalisch zusammen. Schon der schwungvolle Einstieg mit Pauken und Trompeten setzt die festliche Atmosphäre perfekt in Szene. 


Das Werk wurde am 25. Dezember 1734 in Leipzig uraufgeführt und besteht aus sechs Teilen, die jeweils etwa eine halbe Stunde dauern. Jeder Teil ist einem der sechs Festtage zwischen Weihnachten und dem Dreikönigstag gewidmet. 


Bach recycelte einige seiner früheren Stücke, indem er ihnen neue Texte gab. Etwa ein Drittel der Musik stammt aus anderen Zusammenhängen, doch wirkt alles zusammen stimmig und passend zur Weihnachtszeit. Das Weihnachtsoratorium ist das meistgespielte klassische Werk in der Advents- und Weihnachtszeit in Deutschland, weil es Menschen Jahr für Jahr aufs Neue begeistert.

gefördert von: Friedrich-Weinhagen-Stiftung | Landschaftsverband Hildesheim | Ev.-luth. Landeskirche Hannovers | Freundeskreis der Kirchenmusik an St. Andreas e.V. | St.-Andreas-Stiftung | Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt

Bach2 Bildquelle:

Informationen zu den Ausführenden

Siri Karoline Thornhill, Sopran | Alex Potter, Altus | Andreas Post, Tenor | Matthias Lika, Bariton | St.-Andreas-Kantorei Hildesheim | Chorgruppen der Singschule Moritzberg (Einstudierung: Ute Benhöfer) | La festa musicale auf historischen Instrumenten | Leitung: Kantor Bernhard Römer

Veranstalter

Kantorat St. Andreas Hildesheim
05121-58580

Kontaktperson

05121-34271

Eintrittspreis/Kosten

Eintritt: 34/30/23 € (Ermäßigungsberechtigte: 27/21/17 €*, 20,40/18/13,80 €**) zzgl. Gebühren* = Mitglieder des Freundeskreises der Kirchenmusik an St. Andreas e.V., Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Teilnehmende an Freiwilligendiensten unter 30 Jahren ** = Menschen mit Merkzeichen B, Empfänger*innen von ALG II oder Sozialhilfeleistungen gemäß SGB XII