Spätestens in der Amtszeit Bischof Godehards von Hildesheim (1022-38), vermutlich schon früher, lässt sich die Andreaskirche nachweisen. Sie war Pfarrkirche und Sitz eines Archidiakons (einer Art Stellvertreter des Bischofs).
Um das Jahr 1200 gründete der damalige Archidiakon Johannes Gallicus hier ein Stift mit 12 Kanonikaten (Stellen für Stiftsherren). Johannes Gallicus gehörte als Domherr dem Hildesheimer Domkapitel an. Seine Stiftsgründung wurde 1201 von Bischof Hartbert von Hildesheim bestätigt. Seither diente St. Andreas als Stiftskirche.
Das Andreasstift blieb stets vom Dom abhängig. Der Propst (Vorsteher des Stifts), der zugleich weiterhin das Amt des Archidiakons ausübte, sollte immer auch Mitglied des Domkapitels sein. Wie Maren Christine Härtel herausgearbeitet hat, widerspricht dies der lange verbreiteten Vorstellung von St. Andreas als „Bürgerkirche“ in Konkurrenz zum Dom. Eine solche Konkurrenz war rein rechtlich gar nicht möglich. Härtel interpretiert die Gründung des Andreasstiftes folglich als „bewußte[n], politische[n] Akt [...], der es dem Hildesheimer Bischof ermöglichte, auf die Hauptpfarrkirche der Stadt bis ins späte Mittelalter hinein direkten Einfluß auszuüben. Die Strukturen von Pfarrkirche und Stift und die Verbindung zu Bischof und Domkapitel waren nicht gerade günstig für die Entwicklung zu einer ‚Bürgerkirche‘.“ (Härtel 2004, S. 33)
Neben dem Propst gab es den Dechanten, der die eigentliche Funktion eines Stadtpfarrers ausübte. Außerdem gehörte zum Stift eine größere Zahl von Vikaren als Vertretung für die Domherren.
Die Stiftsherren hatten Anwesenheits- und Residenzpflicht, durften aber in eigenen Häusern leben. Sie hielten zu geregelten Zeiten ihr Chorgebet in der Kirche ab und feierten hier Gottesdienst. Ansonsten übernahmen sie vor allem Pfarrdienste in der wachsenden Stadt und kümmerten sich etwa um Taufen, Begräbnisse und die Abnahme der Beichte. Für ihre Versammlungen muss es an der Südseite der Andreaskirche ein Kapitelhaus gegeben haben.
Überliefert wird, dass die Kanoniker und Vikare nach alter Gewohnheit „jährlich viermal in dem Hause des Dechanten zusammenkamen und dort auf Kosten des Dechanten aßen und lustig lebten. [Dechant Johann] Kolkhagen bestritt diese Gewohnheit und bestand sich mit Genehmigung des Bischofs im Jahre 1434 nur dazu, einmal im Jahre, am Andreastage, ein Liebesmahl (charitas) mit Brod und Erin zu verabreichen.“ (Lüntzel 1858, S. 615)
Die Stiftsherren unterhielten bei der Andreaskirche auch eine eigene Schule, aus der das heutige Andreanum hervorging. Diese Schule wird 1225 erstmals erwähnt. Man darf davon ausgehen, dass die Schüler auch zum liturgischen Gesang in der Kirche eingesetzt wurden. Die Andreasschule war so erfolgreich, dass der Domscholaster (d.h. „Direktor“ der ehrwürdigen Schule am Dom) 1228 den – erfolglosen – Versuch unternahm, eine Begrenzung der Schülerzahl an St. Andreas auf 40 durchzusetzen (Härtel 2004, S. 34f.). Hier wird dann doch eine Konkurrenz zwischen Dom und St. Andreas greifbar.
Im Laufe des Mittelalters nahmen in St. Andreas die Stiftungen von Nebenaltären immer mehr zu. Um diese Stiftungen erfüllen zu können (d.h. zu festgesetzten Zeiten regelmäßig an diesen Altären Messen zu zelebrieren), wurden zusätzliche Geistliche angestellt. Da die Nebenaltäre meist an den Pfeilern („Pilern“) der Kirche standen, wurden sie „Pilerpriester“ genannt (Einige Notizen 1828, S. 107f.).
Joachim Barward Lauenstein überliefert eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ zwischen „Pieler-Priestern“ und Kanonikern (Stiftsherren):
„§. 6. Bey dem Stifft S. Andreae waren auch Pieler-Priester, oder solche geistliche Herrn die stets bey der Stelle und Stiffte blieben, und sonsten auf dem Lande keine Pfarren zu verwalten hatten. Selbige wohneten in dem hie also genannten Fegfeuer, und musten die Memorien und Vigilien, wegen deren Menge, und geringe Vicarien verrichten.
§. 7. In dem hieselbst also genanten Himmelreich aber wohneten Canonici.“ (Lauenstein 1736, S. 11)
Mit der Einführung der Reformation wurden die Stiftsherren aus dem Umfeld von St. Andreas vertrieben. Das Andreanum wurde lutherische Lateinschule. Als altgläubige Institution existierte das Andreasstift aber in verkleinerter Form (ein Dechant, sieben Stiftsherren und zwei Vikarien) – gleichsam im nachbarschaftlichen Exil – weiter. Es nutzte für seine Zwecke die Laurentiuskapelle am Domkreuzgang. Im 17. und frühen 18. Jahrhundert gab es einen langen Rechtsstreit, weil eine Kanonikerstelle zugunsten des Jesuitenkollegs umgewandelt werden sollte. Erst 1810 wurde das Andreasstift aufgelöst.
Christian Scholl