Reformation in Hildesheim

„ALLEIN GOT IN / DER HOCH SI EHR · // DER VNS HAT / WIDER GEBEN · // DY REIN WARHAFT/TIG GOTES LEER · // DVRCH DY WIR / EWIG LEBEN“ (Allein Gott in der Höh[e] sei Ehr[e], der uns hat wieder[ge]geben die rein[e] wahrhaftig[e] Gotteslehr[e], durch die wir ewig leben) – mit dieser Inschrift am Sockel bezieht sich das Andreas-Taufbecken von 1547 ausdrücklich auf die Reformation, die erst wenige Jahre zuvor, 1542, in der Stadt Hildesheim eingeführt wurde: und zwar hier an der Ratskirche St. Andreas. Ausschlaggebend waren vermutlich politische Motive wie der Beitritt zum lutherischen Schmalkaldischen Bund, durch den man sich Schutz vor den Übergriffen des Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel erhoffte (Meyer-Wilkens 2017, S. 23f.).

Die Einführung der Reformation an St. Andreas erfolgte durch Johannes Bugenhagen (1485-1558), der am 1. September 1542 die erste offizielle evangelische Predigt in dieser Kirche hielt und danach im Auftrag des Rates eine lutherische Kirchenordnung für Hildesheim niederschrieb – die „Christlike Kerckenordeninge der löffliken Stadt Hildenssem“ von 1544. Da Bugenhagen aus Pommern stammte, sprach und schrieb er niederdeutsch, weshalb er zahlreiche Kirchenordnungen für den nord- und mitteldeutschen Raum verfasst hat – u.a. auch für Braunschweig (1528), Hamburg (1529) und Lübeck (1531). Diese Kirchenordnungen regelten das das kirchliche Leben in der Stadt.

An die Einführung der Reformation erinnert auch eine lateinische Inschrift am Ostportal in der Nordvorhalle:

„Anno · d(omi)ni · 1542 · senatus populusq(ue) hilde(n)seme(n)sis Sÿncerum Christi evangelium amplexi sunt“

(In der Übersetzung von Christine Wulf: „Im Jahr des Herrn 1542 haben Rat und Bevölkerung von Hildesheim das reine Evangelium Christi freudig angenommen.“)

Klara Ehbrecht und Christian Scholl

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